Stimmen die angebotenen Leistungen nicht mehr, werden die Prämien erhöht oder kommt es zu einem Unfall, denken viele Autofahrer über einen Wechsel ihrer Autoversicherung nach. Mangelnder Service sowie finanzielle Gründe sind in den meisten Fällen ausschlaggebend, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Die Vielzahl an Autoversicherungen macht einen Wechsel auch durchaus lukrativ. Dabei sollten jedoch einige Schritte beachtet werden.
Tarife vergleichen
Auf einschlägigen Internetportalen lässt sich mit wenigen Klicks sowie einigen persönlichen Angaben sowie Angaben zum Fahrzeug die günstigste Kfz-Versicherung ermitteln. Zugleich haben Sie dabei die Möglichkeit, die verschiedenen Leistungen der jeweiligen Versicherer miteinander zu vergleichen und sich somit für ein passendes Angebot zu entscheiden. Oftmals besteht die Option, die angezeigten Tarife nach bestimmten Kriterien zu filtern, sodass Sie ausschließen können, dass Ihnen Tarife, die nicht Ihren Anforderungen oder dem gewünschten Leistungspaket entsprechen, gar nicht erst vorgeschlagen werden. Natürlich können Sie auch die Beitragsrechner direkt auf den Webseiten der einzelnen Versicherer nutzen.
Der beste Zeitpunkt, die Kfz-Versicherung zu wechseln
Viele wechseln Ihre Kfz-Versicherung einmal im Jahr. Damit bereits zum neuen Jahr die neue Versicherung greift, muss unter Wahrung der einmonatigen Kündigungsfrist spätestens bis zum 30. November gekündigt werden. Dies ist gleichzeitig die beste Zeit sich über günstigere Tarife zu informieren, da viele Versicherungsgesellschaften jetzt mit attraktiven Preisen, Rabatten und Sonderaktionen um die Gunst der fahrenden Bevölkerung buhlen. Im Falle eines Sonderkündigungsrechts können Sie sogar die Zeit bis Weihnachten nutzen, um eine neue Autoversicherung abzuschließen.
Neuen Vertrag eingehen
Haben Sie ein Angebot gefunden, das perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt, steht einem Vertragsabschluss nichts mehr im Wege. Geben Sie einfach die benötigten Daten an und Sie bekommen anschließend alle wichtigen Unterlagen per Post oder per E-Mail zugesendet. Übrigens: Ihre neue Versicherung informiert die Zulassungsstelle über den Wechsel der Versicherungsgesellschaft, eine gesonderte Mitteilung Ihrerseits ist daher nicht nötig.
Alte Versicherung kündigen
Sobald die neue Kfz-Versicherung unterschrieben ist, steht noch die Kündigung bei Ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft aus. Wichtig ist hierbei, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten. Besteht kein Sonderkündigungsrecht, ist der 30. November der Stichtag, an dem Ihre Kündigung bei Ihrer alten Versicherung eingehen sollte. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung, zum Beispiel weil Ihre Versicherung die Beiträge erhöht, kann die Kündigung auch noch im Dezember eingehen.